Satzung

(Gültig seit der Jahreshauptversammlung vom 11.05.2019)


§ 1 - Zweck, Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Kegelclub „Captain Blaubier“ ist ein Club zur Pflege des gemeinsamen Kegelns und Saufens. Er hat den Sitz im sauerländischen Meschede!!!
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 - Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
1) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Clubs zu richtender formloser schriftl. Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet, mindestens drei Gastkegeln, mindestens ein halbes Jahr nicht in diesem Kegelclub Mitglied gewesen ist und zwingend notwendig `ne Runde Schnaps!
Über die Aufnahme in den Club kann dann auf einer Mitgliederversammlung entschieden werden.
Es werden nur männliche Mitglieder aufgenommen.

2) Die Mitgliedschaft endet durch (Unfall-)Tod, schriftliche Austrittserklärung (Vordruck) und Ausschließung. Ein Mitglied kann jederzeit, außer in direktem Anschluss an das oder während des Kegelns / Treffen des Clubs, seinen Austritt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erklären. Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Clubs verletzt.
Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

3) Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen, der Club allerdings auf ausstehende Forderungen (z.B. Kegelschulden) an das Mitglied.

§ 3 - Vorstand
1) Die Geschäfte des Clubs werden von dem Vorstand geführt, der aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, sowie dem Kassierer und dessen Stellvertreter besteht.
Der stellvertretende Kassierer muss mindestens 1x im Jahr eine Kassenprüfung durchführen.

2) Die Mitglieder des Vorstands werden in der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch solange im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt wurde. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds ist zulässig. Wenn sich keiner findet, entscheidet das Los.
Der Kassierer / stellvertretende Kassierer und der Vorsitzende / stellvertretende Vorsitzende, werden im Wechsel gewählt.

3)
Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Club nur in der Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder nur auf das Clubvermögen beschränkt ist. Demgemäß soll in allen namens des Clubs abzuschließenden Verträgen oder sonstigen abzugebenden Verpflichtungserklärungen die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Clubmitglieder für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Clubvermögen haften.

§ 4 - Mitgliederversammlung
1) Die ordentliche Mitgliederversammlung des Clubs findet jeweils im Januar eines Geschäftsjahres statt. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über:

a) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Strafen,
b) die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
c) den Ausschluss / Aufnahme eines Mitglieds,
d) die Auflösung des Clubs und die Verwendung des Clubvermögens
e) Satzungsänderungen.

2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder dies verlangen. Wird dem Verlangen durch den Vorstand nicht entsprochen, so können diese Mitglieder selbst die Mitgliederversammlung einberufen.

3) Bei Beschlussfassungen in den Mitgliederversammlungen entscheidet, soweit nicht die Satzung etwas Abweichendes bestimmt, die 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Um Beschlussfähig zu sein, müssen 50% der Mitglieder anwesend sein.
Ausnahme: Bei Neuaufnahme in den Kegelclub ist eine 2/3 Mehrheit aller Clubmitglieder erforderlich.
Um alle Clubmitglieder in die Wahl mit einzubeziehen, wird eine anonyme Online-Abstimmung bis zu einem befristeten Termin stattfinden.

4) Wenn für ein zu vergebendes Amt mehrere Kandidaten zur Wahl stehen, wird geheim gewählt. Bei einer Amtsbestätigung reicht die Abstimmung per Handzeichen.

§ 5 - Auflösung des Clubs
Die Auflösung des Clubs bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit Einstimmigkeit der anwesenden Mitglieder.

§ 6 - Zeit / Ort des Kegelabend
Der Kegelabend findet im Gasthof „Dickel“ in Meschede statt.
Der Kegelabend findet samstags, alle vier Wochen statt (siehe Kegeltermine).
Der Kegelabend beginnt um 20:00h.
Ausnahmen werden rechtszeitig durch den Vorstand bekannt gegeben.

§ 7 - Gastkegler
Das Mitbringen eines Gastkeglers kann ohne weiteres durchgeführt werden.
Gastkegler haben am Ende des Kegelabends einen Betrag von 3,50 € bar zu zahlen, zuzüglich der angefallenen Strafen. Der Betrag darf die Summe von 10€ nicht überschreiten.
Kann ein Gastkegler seinen Gästebeitrag und seine Kegelschulden am Ende des Kegelabends nicht bezahlen, so muss das einladende Clubmitglied dafür aufkommen.
Der Gastkegler kann an einem Kegelabend den Titel „Kegelkönig“ oder „Pumpenkönig“ nicht erwerben.
Es sind männliche und weibliche Gastkegler zugelassen.

§ 8 - Kegelfahrt
Ob eine Kegelfahrt geplant wird, wird auf einer Mitgliederversammlung besprochen und muss durch eine 2/3 Mehrheit angenommen werden.
Ist eine Kegelfahrt beschlossen worden, so hat das Clubmitglied bis zu dieser Fahrt schuldenfrei zu sein. Sollte dies misslingen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf die Teilnahme an der Fahrt bzw. Rückerstattung im Rahmen des „Gesamt-Pro-Kopf-Betrages“.
Falls ein Clubmitglied nicht an der Tourenfahrt teilnehmen kann oder will, wird der zustehende „Gesamt-Pro-Kopf-Betrag“ minus 100 Euro nicht ausgezahlt, sondern mit seinen (anfallenden) Kegelschulden verrechnet.
Sollte schon ein Betrag an das Reiseunternehmen gezahlt worden sein, muss eine Rückerstattung im Einzelfall geklärt werden.
Die Reisekosten werden aus der Kegelkasse bezahlt. Sollte jedoch eine Differenz zwischen dem „pro Kopf Betrag“ und den bis dato eingezahlten Kegelschulden bestehen, so ist diese Differenz vom Clubmitglied zu entrichten.
Weitere Verfahrensweisen müssten im Einzelfall in einer Mitgliederversammlung geklärt werden.

§ 9 - Kegelkönig, Pumpenkönig
Kegelkönig ist der Kegler, der am jeweiligen Kegelabend, die wenigsten Gossen geworfen und die wenigsten Spiele verloren hat. Hierbei wird jede Gosse und jedes verlorenes Spiel als Punkt bewertet und gezählt.
Pumpenkönig, ist der Kegler, der am jeweiligen Kegelabend, die meisten Gossen gekegelt hat.
Bei Gleichstand entscheidet das Spiel „Abräumen“.
Vorzeitiges Verlassen oder späteres Erscheinen, entbindet nicht vom Erlangen des Titels Pumpenkönig.

Am Ende eines jeden Geschäftsjahres wird ein „Kegelkönig des Jahres“ (derjenige, der im Geschäftsjahr die meisten Titel als Kegelkönig errungen hat bzw. die wenigstens Punkte erkegelt hat) und „Pumpenkönig des Jahres“ (derjenige, der im Geschäftsjahr die meisten Titel als Pumpenkönig errungen hat bzw. die meisten Gossen gekegelt hat) ernannt und ausgezeichnet.

Der Kegelabend ist erst beendet, wenn der neue Kegelkönig / Pumpenkönig durch den Schriftführer ermittelt und notiert wurde.

§ 10 - Pflichten des Pumpenkönigs / Kegelkönigs
Der nach Beendigung des Kegelabends ermittelte Pumpenkönig erhält von seinem Vorgänger einen Pumpenkegel. Dieser muss ständig "am Mann" sein. Auf Verlangen eines Kegelbruders hat er diesen vorzuzeigen. Falls er den Kegel nicht vorzeigen kann, hat er am folgenden Kegelabend den anwesenden Mitgliedern eine Runde Bier (0,33l) auszugeben. Falls der Pumpenkönig beim nächsten Kegeln verhindert ist, so hat er den Pumpenkegel dem Vorstand zu übergeben. Bei Übergabe des Kegels ist derjenige verpflichtet, der den Kegel annimmt. Ist der Pumpenkegel beim Kegeln nicht auf der "Bahn", so muss der Pumpenkönig oder der Verpflichtete eine Runde Bier (0,33l) ausgeben. Weiterhin steht er in der Pflicht, von sich aus, den Kegel sobald wie möglich dem neuen Pumpenkönig zu übergeben (falls dies zutrifft).
Verliert ein Pumpenkönig den Kegel, so muss er bis zum nächsten Kegelabend einen neuen Kegel besorgen und 10,00 € Strafe in die Kegelkasse einzahlen. Diese Pflichten gelten auch für den Kegelkönig.
Die Kegel werden zu Beginn des Kegelabends auf den Tisch gestellt bzw. an den Schriftführer ausgehändigt.
Durch den Schriftführer werden die Kegel dann am Ende des Kegelabends an die jeweiligen Könige verteilt.

§ 11 - Geburtstage
Das jeweilige monatliche Geburtstagskind muss am darauf folgenden Kegelabend, an dem er anwesend ist, eine Runde Bier (0,33l) oder Schnaps an die anderen Clubmitglieder ausgeben.

§ 12 - Homepage
Der Homepage – Verwalter wird auf der Mitgliedsversammlung gewählt. Das Amt wird auf zwei Jahre gewählt.
Die Gestaltung und Ausübung der Aufgabe, obliegt des z. Zt. Gewählten.

§ 13 - Maskottchen
Das Maskottchen des Kegelclubs ist der „Captain Blaubier“.

§ 14 - Strafen, Mitgliedsbeitrag, Kegelbahnmiete
Die am Kegelabend erspielten Strafen (+Mitgliedsbeitrag), sollten am darauf folgenden Kegelabend beglichen werden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10€ je Kegelabend bzw. bei nicht stattfindenden / ausgefallenen Kegelabenden 20€.
Die Kegelbahnmiete wird von den am Kegelabend eingespielten Strafen gezahlt.
Strafgelder und Zinsen sind Clubeigentum.

§ 15 - Strafenkatalog

Pumpe („Pumpe ist Pumpe“)
0,20 €
Verlorenes Spiel
0,50 €
Glocke
0,50 €
alle Neune
0,50 € (für alle, außer Kegler)
Kranz
2,00 € (für alle, außer Kegler)
Kugel gebracht kriegen / Kippe auf der Bahn (ab Teppich)
1,00 €
Lustwurf, wenn aus der Reihe gekegelt
1,50 €
Telefonieren / SMS auf Kegelbahn
2,00 €
Kugelfangen erfolgreich
zählt erst, wenn Kugel die Bahn berührt
2,50 € (gegen den Kegler, nur wenn kein Holz fällt / pro Kegler 1x möglich)

Kugelfänger aufgehalten
2,50 €
Abgemeldetes Fernbleiben (nur beim Kassierer)
Durchschnitt der am Abend entstandenen Schulden
Nicht abgemeldetes Fernbleiben
5, 00 € + Durchschnitt der am Abend entstandenen Schulden
Bierumwerfen
Runde Schnaps
offizielle Clubkleidung am Kegelabend nicht an
5,00 €
Hochzeit / Kind
Runde Bier
pro Kind
50 € aus Kegelkasse
Kondulenz
50 € aus Kegelkasse

Bei strittigen Entscheidungen jeglicher Art, die das Kegeln betreffen, wird durch die anwesenden Clubmitglieder abgestimmt.
Kegelt ein Kegler eine Schnapszahl (auf Anzeige) wird eine Schnapsrunde (bei Autofahrern etwas antialkoholisches), durch den Kegler am selben Kegelabend fällig. Hierbei entscheidet jeder Kegler selbst, welchen preislich gleichwertigen Schnaps er trinken möchte.

Vereinseigentum beschädigen 1 Runde div. Alkohol und Reparatur / Ersatz!

Das Pflichtspiel „Fick den Arne“ bleibt bestehen. Wer im Spiel abbricht oder erst gar nicht mitmacht, zahlt den Durchschnitt aus diesem Spiel.